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Seite 1 von 5 Präambel
"Jeder einzelne soll sagen: Für mich ist die
Welt geschaffen. Daher bin ich mitverantwortlich." - Aus
'Babylonischer Talmud', Sanhedrin 7
"Das
Publikum
will erst verstehen,
dann fühlen."
- Hahn und Harlekin
Jean
Cocteau (1889-1963) französischer
Schriftsteller, Maler und Filmregisseur
Eine Marionette ist eine
Gliederpuppe,
die von einem Marionettenspieler mit Hilfe von Fäden bewegt
wird, die an den einzelnen Gliedern befestigt sind. Das Baumaterial
war früher in der Regel Holz.
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
(1) Der Verein führt den Namen "Arcanum MD -
Marionettenspiel Magdeburg" - im Folgenden "Verein"
genannt.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in Magdeburg und soll beim
Amtsgericht Magdeburg eingetragen werden; er soll dann den Zusatz "e.
V." tragen.
(3) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2 Ziele und Aufgaben
(1) Zweck des Vereins ist es, die Förderung von Kunst und
Kultur
(2) Der Satzungszweck wird
insbesondere verwirklicht durch den Auf- und Ausbau eines mobilen
Marionetten Theaters für Kinder, Jugendliche, junggebliebene
Erwachsene und ältere Menschen.
(3) Dem Zweck des Vereins sollen namentlich dienen:
-
die Planung und Durchführung
(Veranstaltung) von Marionetten-Theateraufführungen für
Kinder, Jugendliche sowie deren Eltern.
-
die Planung und Durchführung
(Veranstaltung) von Workshops für Kinder und Jugendliche, bei
denen sie unter Anleitung von Künstlern ihre Talente und
Fertigkeiten bezüglich des Theaters durch eigene Mitwirkung
erkennen und vertiefen können.
-
der Verein kann auch mit anderen, in diesem Bereich der
Kinder- und Jugendarbeit tätigen Initiativen, Schulen,
Kindergärten und Freizeiteinrichtungen zusammenarbeiten.
(4) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung 1977 (§§51 ff. AO) in der
jeweils gültigen Fassung. Er ist selbstlos tätig und
verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Ziele.
(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsmäßigen Zwecke verwandt werden. Die Mitglieder
erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus den
Mitteln des Vereins. Die Mitglieder dürfen bei ihrem Ausscheiden
oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des
Vereinsvermögens erhalten. Es darf keine Person durch Ausgaben,
die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßige
Vergütungen begünstigt werden.
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