DKP
Haupt Menu
Home
News
Links
Kontakt
Das Projekt
Galerie
Gästebuch
Blog
Suchen
FAQs
Impressum
Videos
Der Verein
Satzung
Pressearchiv
Mitglied werden
Wettbewerb-Bitte voten !
Eventkalender
« < Mai 2012 > »
So Mo Di Mi Do Fr Sa
29 30 1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31 1 2
Zitate

Zitat des Tages

Luis Buñuel
Luis Buñuel: „Mancher lehnt eine gute Idee bloß deshalb ab, weil sie nicht von ihm ist.“
von zitate-online.de

Zufallszitat

William Shakespeare
William Shakespeare: „Die Liebe sieht nicht, sondern träumt und sinnt,
Drum malt man den geflügelten Amor blind.
Auch hat ihr Traum von Urteil keine Spur:
Flügel und blind! So hastet Liebe nur,
Die Liebe, die man oft ein Kind drum nennt,
Weil ihre Wahl sich kindisch oft verrennt. “
von zitate-online.de
Administrator
Satzung des Vereins PDF Drucken E-Mail
Benutzer Bewertung: / 0
SchlechtSehr Gut 
Geschrieben von Administrator   
Freitag, 1. Februar 2008
Beitragsinhalt
Satzung des Vereins
Seite 2
Seite 3
Seite 4
Seite 5

§ 11 Kassenprüfer

Über die Jahresmitgliederversammlung sind zwei Kassenprüfer für die Dauer von einem Jahr zu wählen. Die Kassenprüfer haben die Aufgabe, Rechnungsbelege sowie deren ordnungsgemäße Verbuchung und die Mittelverwendung zu prüfen und dabei insbesondere die satzungsgemäße und steuerlich korrekte Mittelverwendung festzustellen. Die Prüfung erstreckt sich nicht auf die Zweckmäßigkeit der vom Vorstand getätigten Ausgaben. Die Kassenprüfer haben die Mitgliederversammlung über das Ergebnis der Kassenprüfung zu unterrichten. Die Kassenprüfer dürfen weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören und nicht Angestellte des Vereins sein.

§ 12 Geschäftsführung

  1. Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben einen Geschäftsführer berufen.

  2. Geschäftsführer kann auch ein Vorstand sein und in dieser Eigenschaft eine Vergütung erhalten.

  3. Der Geschäftsführer ist besonderer Vertreter nach § 30 BGB.

§ 13 Auflösung des Vereins

(1) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder an eine als steuerbegünstigt besonders anerkannte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der Bildung im Sinne der Satzung. Den Empfänger bestimmt die Mitgliederversammlung zugleich mit dem Beschluss zur Auflösung des Vereins.

(2) Als Liquidatoren werden die im Amt befindlichen vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder bestimmt, soweit die Mitgliederversammlung nichts anderes abschließend beschließt.





 
Designed by Mactool
all pics, films and sounds copyrighted by ARCANUM MD
All other trademarks are copyrighted by their respected owners
Forum Signup